Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen festgelegte Bedingungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.